Wiedereintritt

Fragen zum Wiedereintritt
 
An wen muss ich mich wenden, wenn ich wieder in die Kirche eintreten will?

Ein Kircheneintritt ist ganz einfach möglich. Man muss dafür keine Prüfung ablegen, sich peinlich befragen lassen oder jeden Halbsatz des Glaubensbekenntnisses unterschreiben können. Jeder, der sich ernsthaft als Christin oder Christ versteht und auf die ganz eigene Art Teil der evangelischen Kirche sein möchte, ist uns herzlich willkommen.

Pfarrerin Regine Fröhlich vereinbart als zuständige Geistliche der Thomasgemeinde gerne ein Gespräch mit Ihnen.

Die Möglichkeit zum Wiedereintritt wird in einzelnen Landeskirchen zusätzlich durch besondere Wiedereintrittsstellen eröffnet. Sie finden solch eine Stelle z.B. in Nürnberg im „Eckstein“, dem Haus der Evang.-Luth. Kirche (Burgstraße 1-3, 90403 Nürnberg, Tel. 0911 – 214 1516).

Werde ich noch einmal getauft?

Die Taufe ist einmalig. Sie wird grundsätzlich von allen Kirchen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) gegenseitig anerkannt. Darum werden Sie bei einem Kircheneintritt nicht noch einmal getauft, auch dann nicht, wenn Sie früher einer anderen anerkannten christlichen Gemeinschaft angehört haben.
 
Und wenn ich vorher keiner christlichen Gemeinschaft angehört habe?

Dann werden Sie durch die Taufe in die evangelische Kirche aufgenommen. Dem Gottesdienst gehen einige Taufgespräche voraus. Sie können so den christlichen Glauben näher kennen lernen. Weitere Informationen erhalten Sie über unser Pfarramt.
 
Muss ich mich prüfen lassen, wenn ich wieder in die Kirche eintrete?

Ihrem (Wieder-)Eintritt gehen ein Gespräch mit dem Gemeindepfarrer sowie die Teilnahme an einem Gottesdienst mit Teilnahme am Abendmahl voraus. Sie sollten sich allerdings selbst prüfen, wie ernst es Ihnen mit der Kirche ist. Sie setzen Ihre Unterschrift nicht unter ein Zeitschriftenabo, sondern treffen eine wichtige Entscheidung.
 
Was habe ich von der Mitgliedschaft in der Kirche?

Die Kirche ist eine große Gemeinschaft. In ihr tauschen sich die Menschen über ihren Glauben aus und bekommen dadurch neue Anregungen für die großen Fragen nach Ursprung, Sinn und Ziel des Lebens. Darüber hinaus erwerben Sie mit der Kirchenmitgliedschaft verschiedene Rechte, z. B. das Recht, ein Patenamt zu übernehmen, kirchliche Dienste in Anspruch zu nehmen (z. B. die kirchliche Trauung, das kirchliche Begräbnis) und an vielen Angeboten Ihrer Kirchengemeinde teilzunehmen. Sie haben zudem das Recht, an den alle sechs Jahre stattfindenden Wahlen zum Kirchenvorstand (Leitungsgremium der Gemeinde) teilzunehmen, selbst zu wählen oder sich in ein kirchliches Amt wählen zu lassen. Lesen Sie mehr unter: „Die“ zehn AnGebote der Kirche 
 
Welche Unterlagen werden benötigt?

Sofern Sie dem Pfarrer nicht persönlich bekannt sind, sollten Sie Ihren Personalausweis dabei haben. Außerdem werden bei einem Wiedereintritt die Daten über den Kirchenaustritt (Austrittsbescheinigung) und möglichst auch die Taufurkunde benötigt.
 
Was kostet mich der Eintritt?

Der Eintritt in die evangelische Kirche ist, im Unterschied zum Austritt bei den staatlichen Stellen, kostenlos.
 
Was kostet mich die Mitgliedschaft?

Kirchenmitglieder sind dann kirchensteuerpflichtig, wenn ihr Einkommen lohn- oder einkommenssteuerpflichtig ist. In Bayern liegt der Kirchensteuersatz bei 8% der Lohn- oder Einkommenssteuer. Darüber hinaus erhebt die Kirchengemeinde vor Ort einmal jährlich das Ortskirchgeld. Je nach persönlichem Einkommen ist das ein Betrag zwischen 5 und 120 Euro, der der Kirchengemeinde direkt zugute kommt.

Die Kirchensteuer kann als Sonderausgabe von der Einkommenssteuer abgesetzt werden. So verringert sich Ihre Steuerschuld. Die Kirche ist dankbar, dass ihre Mitglieder die kirchliche Arbeit mit Spenden und Kollekten und vor allem mit der Kirchensteuer unterstützen. Ohne sie wäre z.B. der Betrieb unseres Kinderzentrums mit Kinderkrippe oder der Unterhalt unseres Gemeindezentrums nicht finanzierbar.

Falls Sie eine Lohnsteuerkarte haben: Bitte lassen Sie Ihre Kirchenzugehörigkeit umgehend nach Ihrem Wiedereintritt eintragen.

Was hat der Staat mit der Kirchensteuer zu tun?

Der Staat zieht die Kirchensteuer mit der Lohnsteuer ein.
Was viele nicht wissen: Für diese Dienstleistung zahlt die Kirche an den Staat eine Gebühr. Ein eigenes kirchliches System wäre erheblich teurer.